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   OLG Hamm, 26.02.2021 - I-7 U 16/20   

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OLG Hamm, 26.02.2021 - I-7 U 16/20 (https://dejure.org/2021,18127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2021 - I-7 U 16/20 (https://dejure.org/2021,18127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - I-7 U 16/20 (https://dejure.org/2021,18127)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rewis.io
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Unfall: Rechtsabbiegen nach Linksumfahren Verkehrsinsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkenntnis am Unfallort; Verkehrsinsel; doppelte Rückschau

  • rechtsportal.de

    Anerkenntnis am Unfallort; Verkehrsinsel; doppelte Rückschau

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Verkehrswidriger Abbiegevorgang und Einbiegevorgang; Falsch einbiegender Gegenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Sorgfaltspflichten bei einem Abbiegen nach rechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1545
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZU 361/02, NJW 2003, 3480, 3481).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
    Ein Faktor bei der Abwägung ist das beiderseitige Verschulden (std. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, r+s 2018, 447, Rn. 10 m.w.N.; König in: Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 17 StVG, Rn. 31).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
    Denn der sich selbst verkehrsrichtig verhaltende Verkehrsteilnehmer darf grundsätzlich erwarten, dass andere Verkehrsteilnehmer sich ebenfalls verkehrsgerecht verhalten (Heß in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl. 2020, StVO, § 1, Rn. 24; BGH, NJW 2003, 1929; NZV 1992, 108).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
    Denn ein Unfall, der sich aus einer abwendbaren Gefahrenlage entwickelt, wird nicht dadurch unabwendbar, dass sich der Fahrer in der Gefahr nunmehr - zu spät - ideal verhält (BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04, NJW 2006, 896 Rn. 21; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2020 - 1 U 101/19 - juris Rn. 29).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (so BGHZ 66, 250, 253 f.; BGH NJW 1995, 960; NJW-RR 2005, 246, 247), indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (BGHZ 66, 250, 254 f.; BGH WM 2016, 819 Rn 13), soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502).
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (so BGHZ 66, 250, 253 f.; BGH NJW 1995, 960; NJW-RR 2005, 246, 247), indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (BGHZ 66, 250, 254 f.; BGH WM 2016, 819 Rn 13), soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
    Es muss hierbei aber der vertraglich bestätigte Anspruch aus dem zugrundeliegenden Sachverhalt auf irgendeine Weise hergeleitet werden können (Senat, Beschluss vom 29.12.2020 - 7 U 90/20; LG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2012 - 13 S 100/12; BGH, MDR 2008, 985).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
    Regelmäßig sind Äußerungen zur Verursachung oder zum Verschulden des Verkehrsunfalls durch die Aufregung nach dem Unfall veranlasst und nicht Ausdruck des Willens, eine - versicherungsvertragrechtliche bedenkliche - rechtsverbindliche Erklärung abzugeben (Walter in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand 01.09.2019, § 16 StVG Rn. 16; BGH NJW 1984, 799).
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Limitierung der Auftragssumme beim

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (so BGHZ 66, 250, 253 f.; BGH NJW 1995, 960; NJW-RR 2005, 246, 247), indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (BGHZ 66, 250, 254 f.; BGH WM 2016, 819 Rn 13), soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 1 U 101/19

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem Supermarkt-Parkplatz in eine

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20
    Denn ein Unfall, der sich aus einer abwendbaren Gefahrenlage entwickelt, wird nicht dadurch unabwendbar, dass sich der Fahrer in der Gefahr nunmehr - zu spät - ideal verhält (BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04, NJW 2006, 896 Rn. 21; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2020 - 1 U 101/19 - juris Rn. 29).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

  • OLG Hamm, 03.06.2016 - 7 U 14/16

    Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung - Haftung

  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13

    Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die

  • LG Saarbrücken, 12.10.2012 - 13 S 100/12

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderungsanspruch eines Versicherers von

  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 336/15

    Inhaberschuldverschreibung: Verjährung von Laufzeitzinsansprüchen einer

  • OLG Hamm, 30.03.1992 - 13 U 219/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Straße auf einem

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

  • OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20

    Sorgfaltspflichten beim Paartanz

  • OLG Hamm, 02.02.2023 - 7 U 121/22

    Haftung der Beteiligten an einem Fahrradunfall; Begriff des deklaratorischen

    Dies setzt allerdings einen entsprechenden Rechtsbindungswillen bei dem Erklärenden voraus (Senat Beschl. v. 29.12.2020 - I-7 U 90/20, juris Rn. 17; Senat Beschl. v. 26.02.2021 - I-7 U 16/20, juris Rn. 15) .

    Vielmehr sind solche Äußerungen zur Verursachung oder zum Verschulden des Verkehrsunfalls regelmäßig durch die Aufregung nach dem Unfall veranlasst und nicht Ausdruck des Willens, eine - zudem versicherungsvertragsrechtlich bedenkliche - rechtsverbindliche Erklärung zum Haftpflichtfall abzugeben (Senat Beschl. v. 29.12.2020 - I-7 U 90/20, juris Rn. 18; Senat Beschl. v. 26.02.2021 - I-7 U 16/20, juris Rn. 16; Walter in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand 01.01.2022, § 16 StVG Rn. 16) .

  • OLG Hamm, 03.08.2022 - 7 U 63/22

    Zusammenstoß Begegnungsverkehr, unabwendbares Ereignis, rein technische

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH darf ein Verkehrsteilnehmer, der sich selbst regelgerecht verhält, grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls die Verkehrsregeln einhalten (BGH Urt. v. 20.09.2011 - VI ZR 282/10, juris Rn. 9 f.; BGH Urt. v. 25.03.2003 - VI ZR 161/02, beck-online; OLG Hamm B. v. 26.02.2021 - I-7 U 16/20, juris Rn. 33).
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